Leid ist kein Maßstab

Was das Familiengericht entscheiden kann – und was in Ihrer Hand liegt

Dipl.-Psych. Melanie Ehrhardt, 26.09.2026

Kurz vorab: Der Lesbarkeit halber verzichte ich auf geschlechtliche Zuordnung. In diesem Kontext geht es häufig um "der eine" und "der andere", daher beziehe ich mich nachfolgend genau hierauf: der. Aus welcher Position auch immer Sie lesen: Es sind auch Sie und der andere gemeint. Gleiches gilt für den erwähnten Richter: Gemeint ist "das erkennende Gericht", die Richterschaft allgemein. Männlich wie weiblich. Auch bei Anwälten. Alle.

Danke.

Beim nächsten Mal schreib ich dann einfach alles weiblich. Versprochen.

 

Noch ein Schriftsatz. Und noch einer.

Ich habe in den vergangenen Jahren immer wieder einen Gedanken bei Eltern vor Gericht erlebt, der ihnen meiner Beobachtung nach ungewollt nur mehr Leid als (Er-)Lösung gebracht hat: "Jetzt werd ich dem Gericht mal zeigen, wie schlimm es mit dem anderen ist!"

Es folgte Schriftsatz um Schriftsatz, am besten mit WhatsApp-Verläufen und vermeintlich hilfreichen Zeugenaussagen, durch die die missliche Lage verdeutlicht werden soll, immer neue Aktualisierungen, was der andere jetzt schon wieder angestellt hat, "Schaut, wie sich wieder benommen worden ist! Seht doch nur, wie ungerecht das ist! Da wird alles anders gemacht und nicht gehört, was ich sage!"

Der Konflikt wurde daraufhin immer intensiver vor Gericht ausgetragen: Auf Ansage erfolgte Erwiderung, auf Schrift erfolgte Gegenschrift, denn natürlich kann das auch vom anderen nicht unkommentiert stehen bleiben. Da erdreistet sich der andere, sogar vor Gericht eine andere Meinung zu haben, die Trennung anders zu beschreiben, Schuld anders zuzuweisen, Erziehung anders anzugehen... wie können andere übersehen, wie falsch das alles ist!? "Ich muss dem Richter noch deutlicher zeigen, was der alles falsch macht! Ich will Vergeltung für mein Leid!"

Die Verwunderung und Verzweiflung wird immer größer: "Warum interessiert sich denn niemand dafür?", "Warum sieht es niemand?", "Was muss ich denn noch tun? Was muss noch passieren?"

Auch Ihr Umfeld ist erschüttert. Die Verwandtschaft, Ihre Freunde, Ihre Kollegen, sie alle nehmen Sie als entspannten, zuverlässigen, differenzierten und zugänglichen Menschen wahr. Auch Ihr neuer Partner, der Sie vergöttert und Sie mit ganzer Kraft unterstützen will. Allem voran aber zeigt auch Ihr Kind deutliche Zeichen, dass sie sich in Wahrheit und Recht wähnen – Ihr Kind berichtet von Unzumutbarkeiten beim anderen Elternteil, möchte von Ihnen gar nicht mehr weg und verhält sich so belastet... das denkt sich doch kein Kind aus!? (Ausdenken nicht, dennoch muss nicht alles wahr sein, was das Kind sagt und tut – im nächsten Gedankengang gern mehr dazu)

Wie kann es sein, dass Sie bei den Behörden nun so auflaufen?

Es dauert gar nicht mal so lang, da bildet sich der Gedanke, der Richter muss befangen sein. Gegen mich. Oder eben für den anderen. Wie soll sich auch nicht der Eindruck aufdrängen, der Richter fände das so in Ordnung, was der da macht, wo doch nichts davon wirklich gewürdigt scheint. Es erfolgt nie eine Konsequenz für die Dreistigkeit des anderen!

 

Der Richter ist kein Schiedsrichter für Kränkungen

Jetzt der Clou: Der Richter hört bzw. liest von Ihrem Leid. Er nimmt es sehr wohl zu Kenntnis.

Aber Ihr Leid ist kein Maßstab für seine juristischen Überlegungen oder seinen Beschluss.

Lesen wir das ruhig noch einmal:

Ihr Leid – Ihr subjektiver Eindruck zu Ihrem Ex-Partner, so nervig, so patzig er auch sein mag, so manipulativ Sie den auch empfinden mögen – Ihr Leid ist kein Maßstab für die juristischen Überlegungen eines Richters.

Das kann es auch gar nicht sein. Das emotionale Leid aus Streit und Kränkung und aus Kommunikationsschwierigkeiten in getrennter Elternschaft wird in der Gesetzgebung nicht bedacht. Welchen Paragraphen soll der Richter Ihrer Meinung nach denn darauf anwenden, damit Sie sich nicht mehr über Ihren Ex ärgern? Was soll er anwenden, damit der andere sich endlich nach Ihrem Wunsch verhält? Mir ist kein Nerv-Paragraph bekannt. Fragen Sie mal Ihren Anwalt... ich ahne seine Antwort.

Das ist auch der Grund, warum in Sorge- und Umgangsverfahren immer erst auf Elternberatung und gemeinsame Kommunikationsversuche abgezielt wird: Da es keinen Paragraphen für besseres Auskommen miteinander gibt, wird es durch die Arbeit mit und an den Eltern versucht. Auf diesem Wege soll vermieden werden, dass überhaupt ein Paragraph zur Anwendung kommen muss; das ist nämlich das ursprünglich oberste Ziel des Familiengerichts: Die beste Lösung ist die, die ohne das Gericht oder zumindest ohne einen Beschluss gefunden wird. Kleines Geheimnis am Rande: Fällt ein Beschluss, findet es mindestens einer der Beteiligten total doof, das Denken in Gewinner und Verlierer unter den Eltern vertieft sich, der Graben zwischen den Eltern (und zum Gericht) vertieft sich. Das Einzige, was sich nicht vertieft, ist das Verständnis für sich selbst und vor allem für das Kind. Denn das Kind ist hier der tatsächliche Verlierer – oder sehen Sie es als Gewinn, ein Kind in Zank und emotionaler Bedrängnis aufwachsen zu lassen?

Ich kann Ihren Gedanken geradezu laut hören: "Das liegt doch alles nicht an mir!" Aber das in einem anderen Gedankengang.

 

Wenn mehr Worte weniger bewirken

Aus der wiederholten Leiddarstellung schleichen sich ganz andere Effekte ein:

Der Richter ist auch nur ein Mensch (Kaum zu glauben, ich weiß. Verraten Sie es bitte niemandem...). Seine Zeit ist begrenzt, seine Kraft auch – vor allem in Hinblick auf die allgemein hohe Belastung deutscher Gerichte, mein persönlicher Eindruck. Seine Geduld verschleißt, die Schriftsätze werden nur noch mit halbem Auge überflogen – wahrscheinlich würden die Richter automatisiert widersprechen wollen, doch gilt der psychologische Effekt auch für sie, mal mehr mal weniger schnell und/oder intensiv, aber er gilt. Zu Deutsch: Irgendwann hat jeder mal die Schnauze voll.

Verstehen Sie mich nicht falsch: Richter, Verfahrensbeistand und die Anwälte preisen das sehr wohl ein. Es ist allen bekannt, in welcher Ausnahme- und emotionalen Notsituation sich die betreffenden Eltern befinden. Niemand erwartet Perfektion. Doch irgendwann gibt es nur noch Frust. Bei allen. Die Arbeit verschleißt – irgendwann auch bei Ihrem Anwalt, der auf Ihre Angaben angewiesen ist und irgendwann auch nicht weiterkommt, außer sich zu wiederholen. Er verdient Geld mit Streit, also...

Sicher haben Sie das nicht beabsichtigt und doch tritt es ein: Sie werden als nervig wahrgenommen. Die Gewichtung Ihrer Worte verflüchtigt sich. Ihre Anliegen werden vorschnell verstanden und versauern in der "Jaja"-Schublade. Die Aspekte, die wahrlich Gehör verdient hätten, werden übersehen oder verpuffen.

So einige Verläufe von mir erlebter Prozesse vor dem Familiengericht ordne ich diesem Effekt zu: Die entsprechenden Verfahren stockten, ratlose Blicke bei allen; selbst beim Sachverständigen, der das Rad ebenfalls nicht neu erfinden kann (Wieder kaum zu glauben, ich weiß. Verraten Sie es bitte auch niemandem...). Sämtliche "gute Lösungen" verpuffen mithin, es gibt nur noch schlechte Optionen, aus denen für Ihr Kind gewählt werden kann. Sie werden das Ergebnis nicht mögen, der andere wahrscheinlich auch nicht, Ihr Kind am wenigstens. Bravo.

Das wechselseitig wirksame Gefüge vor Gericht ist sicherlich vielfältig, kein Verhalten wirkt für sich allein, sondern immer im Wechselspiel mit allen anderen Beteiligten; auch die anderen haben Ihren Anteil. Sie sind nicht allein "schuld". Ganz sicher. Über die allgemeine Schieflage am Gericht reden wir lieber später mal, das spielt sicherlich auch eine Rolle.

Gleichzeitig haben Sie aber sich selbst und Ihr eigenes Verhalten in der Hand. Für das, was Sie tun, haben Sie die Kontrolle – und das ist viel. Und viel wert!

 

Und was habe ich jetzt damit zu tun?

Meiner bescheidenen Erfahrung nach ist der Weg vor Gericht – ob nun selbst angestoßen oder davon heimgesucht – eine Reise in die eigene Entwicklung. Die Entwicklung Ihrer Persönlichkeit, Ihrer Identität, Ihres Wertekanons, Ihrer Elternschaft. Auch so darf man es sehen: Wenn auch aufreibend, ist hier viel Potential für Sie selbst. Erkennen Sie es. Nutzen Sie es. Dann kann das Verfahren für Sie konstruktiv und gewinnbringend verlaufen, Ihnen selbst ist Beruhigung gebracht, die Elternschaft kann sich positiv entwickeln und Ihr Kind kann sogar profitieren – gestärkte Eltern (und wenn es nur Sie allein seien mögen) und die Reduktion von Konflikt bedeutet genussvollere Kindheit und Entwicklungschancen.

Dass Sie hier, vor Gericht, gelandet sind, lag unter anderem auch an bisherigen, destruktiven Verhaltens- und Denkmustern Ihrerseits. Teilweise weit in der Vergangenheit, tief versteckt, aber dennoch existent. Ein Familienverfahren beginnt selten erst mit dem ersten Antrag. Seine Geschichte reicht oft viel weiter zurück: in die Partnerwahl, in das, was während der Beziehung übersehen oder hingenommen wurde, in das Trennungsgeschehen und in die Art, wie beide Eltern seither miteinander umgehen. Auch wenn Sie das Verfahren nicht angestoßen und nie gewollt haben, kann es deshalb lohnen, nach dem eigenen Anteil an dieser Vorgeschichte zu fragen. Das heißt nicht, dass Sie für das Verhalten des anderen verantwortlich sind oder den Gang vor Gericht allein hätten verhindern können. Aber vielleicht erkennen Sie ein Muster, das schon lange vor diesem Verfahren wirksam war. Dann ist der Gerichtstermin nicht der Anfang des Problems – sondern der ziemlich laute Moment, in dem sich das Symptom nicht mehr überhören lässt. Symptome haben die Angewohnheit, wenn übersehen immer lauter zu werden, immer schmerzhafter zuzuschlagen, bis man sich diesen Aspekten endlich mal ernsthaft zuwendet. Das kann bis zu körperlichen Symptomen und Erkrankungen führen (denke zum Beispiel Stress). Zugegeben: Vor Gericht zu landen, dort immer wieder heftigen Emotionen ausgesetzt zu sein – das ist schon ein ziemlich lauter Schlag der Symptome.

 

Runter vom Karussell – und dann?

Allein, sich hierüber bewusst zu werden, ist ein großer Schritt. Vorher drehten Sie sich auf einem Punkt, immer in Bewegung, aber nicht vorangekommen. Nun aber ist Bewegung möglich.

Die Bewusstwerdung kann schmerzen. Es kann ganz schön aufregen, den Blick auf sich zu lenken und zwischen all den Ebenen aufzuräumen. Sie haben nun die aktive Wahl: Sich über das Ausgeliefertsein vor Gericht aufregen oder aber kontrolliert in eigenem Entwicklungsprozess aufregen, privat, für sich selbst, in den eigenen vier Wänden (sowohl im Haus als auch in Ihrem Gedankenpalast). Ist dieses Wissen über die Wahlmöglichkeiten tief verinnerlicht, bringt es schon Veränderung und Erleichterung.

Wer nun also erkannt hat, kann an der Bereitschaft zum Vorankommen arbeiten. Aber erstmal kann das Um-sich-Drehen stoppen – Karussellfahrt beendet. Es ergibt sich auf einmal Zeit, sein (inneres) Umfeld wahrzunehmen und zu beobachten. Was habe ich bisher übersehen? Welche Muster haben mich hierhergeführt? Welche Aspekte kann ich nun sehen? Was kann ich aktiv angehen?

Und dann können Schritte in Erwägung gezogen und gegangen werden. Was folgt aus der neuen Sichtbarkeit dieses Aspektes? Was möchte ich angehen, was nicht? Wohin möchte ich mich entwickeln? Welche Effekte erwarte ich daraus?

In welche Richtung alles läuft, hängt von den Überlegungen ab. Im Grunde ist es aber ein ganz neuer Spielplatz der Möglichkeiten; gezielte Entwicklung zu einer Version Ihrer Selbst, die Sie beruhigen lässt, Wogen glättet und neue Wege eröffnet – vielleicht welche, die sie nicht mehr vor Gericht führen. Oder zumindest das Verfahren ganz anders sehen und ertragen lässt. Neue Perspektiven, die die Belastung aus der aktuellen Situation nehmen, sie zumindest mildern und in Ihrem Sinne umwandeln.

 

Fruchtbar statt furchtbar

Das kann sich auch in einem Verfahren widerspiegeln:

Nun ist bereits aus Ihnen heraus eine konstruktive Trennung zwischen Ihrem Ärger und Leid auf persönlicher wie Paarebene und einer angemessenen Argumentation auf Eltern- und Sachebene möglich. Auch Ihr Anwalt wird hierauf (unbewusst) reagieren, seine Schreiben entsprechend anders ausrichten und Ihr Anliegen ganz anders vermitteln. Die Schriftsätze enthalten weniger Nerverei, sondern mehr Substanz, die Aufmerksamkeit und Gewichtung aller Beteiligten ist höher, Ihr Wort wirkt deutlicher nach und auch der andere Elternteil muss sich neu ausrichten und – wenn er klug ist – entsprechend sachdienlich nachziehen (Wenn nicht, darf der Richter entsprechend erkennen, wo hier das Problem liegt...). Die gesamte Qualität des Verfahrens kann sich heben, geradlinig ausrichten und viel fruchtbarer verlaufen. Sollte eine Begutachtung im Raum stehen, kann auch diese nun ganz anders und sogar gewinnbringend verlaufen.

Es wird nicht plötzlich Hand in Hand ein Reigen getanzt – das braucht und soll es auch gar nicht. Doch statt den Elternstreit auf eine (halb-)öffentliche Umgebung auszuweiten, ohne voranzukommen, kann nun etwas geschaffen werden. Eine Arbeitsatmosphäre, denn einer giftigen Talkshow aus den 90ern. Das hat auch mit Respekt zu tun – dem Richter gegenüber genauso wie sich selbst gegenüber.

 

Und wo bleibt bei all dem das Kind?

Vor allem aber – sicherlich der Effekt schlechthin – kann sich Ihr Kind trotz (aktuell noch bestehender) elterlicher Uneinigkeiten entfalten. Geht es nicht vor allem darum? Ihr Kind soll Kind sein dürfen, ungeachtet dessen, was Sie als Paar überworfen haben mag. Ihr Kind hat zwei Eltern, Kinder wollen beide Eltern lieben dürfen – die konstruktive gemeinsame Elternschaft ist daher die beste Grundlage für die gesunde kindliche Entwicklung (solang nicht gravierende Argumente dagegenstehen, wovon ich in meinem Beispiel hier nicht ausgehen will).

Und Sie? Sie haben sich eine Superkraft eröffnet, die Sie nach Belieben ausweiten können. Sie lernen, selbst in stürmischten Zeiten in sich zu ruhen und mit klarem Kopf die Situation für sich zu nutzen. Stabilität. Resilienz. Klarheit. Etwas, was auf Sie und Ihr Kind wirkt.

 

Beginnen Sie bei sich

Dafür müssen Sie jedoch bei sich selbst anfangen. Nur so können Sie für sich profitieren, sich schützen und im Verfahren freier bewegen, ohne von Ihrem Anwalt oder dem Gutdünken anderer Beteiligter abhängig zu sein. Wieder in Ihrer Mitte, klaren Blicks und ruhigen Verstandes.

Zugegeben, den Dreh rauszukriegen und den ersten Schritt zu setzen, ist nicht die leichteste Übung. Wäre es einfach, hätte es schon jeder gemeistert und wir würden nicht so viele Familienverfahren verzeichnen. Die ersten zaghaften Erkenntnisse und Schritte können anstrengen, irgendwann jedoch wird es genussvoll.

Es ist (anfangs) nicht leicht, aber es ist möglich! Selbst als Eltern vor Gericht. Gern begleite ich Sie bei Ihren Überlegungen auf dem Weg, eine vermeintlich verfahrene Situation zu Ihrem Vorteil auszurichten – sowohl für sich selbst als auch gemeinsam als Ex-Paar und Eltern oder im Verbund der Nachtrennungsfamilie.

 

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